Friedrich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
STAND 12/2025

CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt)
(Fahrzeugüberführungen & Transportdienstleistungen)

§ 1 Geltungsbereich & Auftragserteilung

(1) Diese AGB gelten für alle Fahrzeugüberführungen und Transportleistungen der CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt) („Überführungsfirma“).

(2) Mit der Auftragserteilung beauftragt der Kunde die Überführungsfirma als bevollmächtigte Vertreterin bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrags.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Beauftragung (E-Mail, App, Systembestätigung) zustande. Telefonische Anfragen sind unverbindlich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle auftragsrelevanten Daten, Fahrzeugdaten, Abhol- und Zieladressen sowie Besonderheiten vollständig und korrekt bereitzustellen.

§ 2 Fahrzeugbereitstellung & Wartezeiten

(1) Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt pünktlich, zugänglich und fahrbereit bereitstehen.

(2) Bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entsprechen und verkehrssicher sein.

(3) Verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 60 Minuten, wird für jede angefangene halbe Stunde eine Wartepauschale von 25,00 € berechnet.

(4) Ist das Fahrzeug nicht übergabefähig oder nicht am vereinbarten Ort verfügbar, werden berechnet:

  • 75 % des Überführungspreises bei Tarifen A/B/C

  • 100 % des Überführungspreises bei Tarifen K-Plus / D ohne Kraftstoff

§ 3 Preise, Zahlung & Verzug

(1) Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Tarifen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonderpreise gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

(2) Das Zahlungsziel ergibt sich aus der Rechnung.

(3) Bei Zahlungsverzug werden 15 % Verzugszinsen p. a. sowie eine Mahnpauschale von 2,50 € je Mahnstufe berechnet.

(4) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf dem Konto der Überführungsfirma gutgeschrieben wurde.

§ 4 Kostenträger & Haftung des Auftraggebers

(1) Der Kunde hat bei Auftragserteilung den Kostenträger eindeutig zu benennen.

(2) Ist der Kostenträger nicht identisch mit dem Auftraggeber, haftet der Auftraggeber gesamtschuldnerisch für sämtliche Kosten.

§ 5 Haftung & Versicherung

(1) Die Überführungsfirma haftet für Fahrzeugvollkaskoschäden bis zu 250.000 € je Schadensfall. Eine Wertminderung bei Neufahrzeugen ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug selbst, nicht auf Ladung, Einbauten oder persönliche Gegenstände.

(3) Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit ordnungsgemäßer Fahrzeugübergabe.

(4) Erfolgt die Abstellung außerhalb der Geschäftszeiten oder nachts, geht die Haftung ab Abstellzeitpunkt auf den Kunden über.

(5) Schäden müssen bis spätestens 10:00 Uhr des folgenden Werktags gemeldet werden, andernfalls entfällt jeglicher Haftungsanspruch.

(6) Keine Haftung besteht für:

  • bereits vorhandene oder verdeckte Schäden

  • technische Defekte

  • altersbedingten Verschleiß

(7) Ist das Fahrzeug nach einer Panne nicht mehr fahrbereit und der Kunde nicht erreichbar, ist die Überführungsfirma berechtigt, ein Abschleppunternehmen oder eine Werkstatt im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.

§ 6 Liefertermine & höhere Gewalt

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Keine Haftung besteht für Verzögerungen durch:

  • höhere Gewalt

  • Unfälle

  • Staus

  • Pannen

  • Witterung

  • behördliche Anordnungen

§ 7 Bild- & Dokumentationsrechte

(1) Fotos und Videos, die im Rahmen der Überführung entstehen, dürfen zur Dokumentation und für Marketingzwecke verwendet werden.

(2) Der Kunde erklärt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung.

§ 8 Fahrerqualifikation

(1) Es werden ausschließlich Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse eingesetzt.

(2) Vor dem ersten Einsatz ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.

(3) Falschangaben führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit sowie ggf. zu rechtlichen Schritten.

§ 9 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.

(3) Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 10 Gerichtsstand & Recht

(1) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bad Urach.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Die aktuelle Preisliste / Vergütungsliste für Subunternehmer / Fahrer kann hier heruntergeladen werden. 


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