Friedrich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Auftragserteilung Mit der Erteilung eines Auftrags wird die Überführungsfirma als bevollmächtigte Vertreterin des Kunden bis zur Erfüllung des Auftrags oder dessen Widerruf eingesetzt. Ein Anspruch auf die Durchführung des Auftrags besteht, sofern der Überführungsfirma eine schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden oder Auftraggeber vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge sind unverbindlich. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags sind alle erforderlichen Daten und Unterlagen bei Auftragserteilung bereitzustellen.

§ 2 Fahrzeugbereitstellung Der Kunde oder Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug am Überführungstag pünktlich bereitzustellen. Bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug uneingeschränkt fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, die eine Nutzung im Straßenverkehr gemäß StVZO beeinträchtigen. Verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 60 Minuten, wird für jede angefangene halbe Stunde eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Falls das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort bereitsteht oder aufgrund eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht überführbar ist, werden 75 % des Überführungspreises (Tarife A/B/C) bzw. 100 % des Überführungspreises (Tarife K-Plus/D ohne Kraftstoff) berechnet.

§ 3 Zahlung Die Berechnung der Preise erfolgt gemäß der jeweils geltenden Tarife zuüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Sonderpreise sind auftragsbezogen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der Rechnung. Bei Zahlungsverzug werden 15 % Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro erhoben. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wurde.

§ 4 Kostenträger Der Kunde ist verpflichtet, der Überführungsfirma bei Auftragserteilung den Kostenträger zu benennen. Ist der Kostenträger nicht identisch mit dem Auftraggeber, haftet der Auftraggeber für die Überführungskosten sowie für eventuell anfallende Verzugs- und Mahnkosten.

§ 5 Haftung Die CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt) sowie ihre Vertragspartner haften für Fahrzeugvollkaskoschäden bis zu einer Höhe von 250.000 Euro (eine Wertminderung bei Neufahrzeugen ist ausgeschlossen). Die Haftung erstreckt sich nur auf das Fahrzeug selbst, nicht jedoch auf Auf- oder Einbauten sowie Ladung. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber ein Versicherungsnachweis ausgehändigt. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Wird das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten oder nachts angeliefert, haftet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Abstellung. Ansprüche müssen bis 10:00 Uhr des folgenden Werktags geltend gemacht werden; nach Fristablauf erlischt jeglicher Haftungsanspruch. Keine Haftung wird übernommen für verdeckte oder bereits vorhandene Schäden sowie Schäden, die durch technische Defekte jeglicher Art verursacht wurden. Falls das Fahrzeug aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit ist, hat der Kunde oder Auftraggeber unverzüglich für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die Überführungsfirma eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Namen und auf Rechnung des Kunden. Aufträge, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, werden nicht ausgeführt und nach den in § 2 festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt.

§ 6 Liefertermine Die bei Auftragserteilung genannten Liefertermine sind unverbindlich. Die Überführungsfirma übernimmt keine Haftung für Verzögerungen infolge von Pannen, Unfällen, technischen Defekten oder höherer Gewalt.

§ 7 Bildrechte Alle Rechte an Fotos und Videos, die im Rahmen der Fahrzeugüberführung entstehen, liegen bei der CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt). Diese können sowohl zur Dokumentation des Auftrags als auch für Werbezwecke auf gängigen Social-Media-Plattformen genutzt werden.

§ 8 Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt) zuständige Amtsgericht Bad Urach.

§ 9 Fahrerqualifikation

Zur Durchführung von Überführungsfahrten setzt die CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt) ausschließlich Fahrer ein, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß der jeweils erforderlichen Führerscheinklasse sind.

Ein aktuelles, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen ist zwingend vor dem ersten Einsatz vorzulegen. Eine bloße Antragstellung genügt nicht.

Liegt das Führungszeugnis bei Einsatzbeginn noch nicht vor, ist eine schriftliche Selbstauskunft über das Nichtvorliegen von Vorstrafen sowie ein Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses vorzulegen.

Die Eignung und Straffreiheit des Fahrers ist vom Auftraggeber, Übernehmer oder Fahrer selbst mündlich oder schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung entbindet die CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt) jedoch nicht von ihrer eigenständigen Prüfungspflicht.

Ergibt sich im Nachhinein, dass Angaben unrichtig oder unvollständig waren, führt dies zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit sowie gegebenenfalls zu zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen.

Die CF Dienstleistungs- & Handels UG (haftungsbeschränkt) behält sich stichprobenartige Nachprüfungen sowie eine regelmäßige Wiederholung der Vorlagepflicht vor.

Die aktuelle Preisliste / Vergütungsliste für Subunternehmer / Fahrer kann hier heruntergeladen werden. 


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